annullieren

annullieren
annullieren Vsw erw. fach. (16. Jh.) mit Adaptionssuffix. In der juristischen Fachsprache entlehnt aus spl. anūllāre "für nichtig erklären", einer Präfixableitung zu l. nūllum "nichts" (Null).
   Ebenso nndl. annuleren, ne. annul, nfrz. annuler, nschw. annullera, nnorw. annullere.
DF 1 (21995), 574f. lateinisch l.

Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache. 2013.

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  • annullieren — [Wichtig (Rating 3200 5600)] Bsp.: • Wir wollen unsere Ehe annullieren …   Deutsch Wörterbuch

  • annullieren — V. (Aufbaustufe) etw. für ungültig erklären, etw. rückgängig machen Synonyme: aufheben, auflösen, außer Kraft setzen, zurücknehmen, umstoßen Beispiel: Ihre Ehe wurde annulliert. Kollokation: einen Auftrag annullieren …   Extremes Deutsch

  • Annullieren — (lat.), für null und nichtig erklären …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • annullieren — »für ungültig, für nichtig erklären; vernichten«: Das Verb wurde im 16. Jh. als Rechtsterminus aus gleichbed. spätlat. an nullare entlehnt. Das lat. Wort ist eine Bildung (denominatives Präfixverb) zu lat. nullus »keiner« (vgl. ↑ null) …   Das Herkunftswörterbuch

  • annullieren — zurückrufen; abbestellen; zurücknehmen; widerrufen; zurückweisen; außer Kraft setzen; entkräften; kündigen; ausgleichen; stornieren; terminieren; …   Universal-Lexikon

  • annullieren — an·nul·lie·ren; annullierte, hat annulliert; [Vt] etwas annullieren geschr; offiziell erklären, dass etwas nicht mehr gültig ist <ein Gesetz, ein Urteil, eine Ehe annullieren> || hierzu An·nul·lie·rung die …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • annullieren — abschaffen, aufheben, auflösen, aus dem Weg räumen, aus der Welt schaffen, auslöschen, ausmerzen, ausräumen, außer Kraft setzen, beseitigen, für nichtig/ungültig erklären, rückgängig machen, streichen, zurücknehmen, zurücktreten, zurückziehen;… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • annullieren — an|nul|lie|ren <lateinisch> (für ungültig erklären)   • annullieren Die vor allem in der Rechts und Kaufmannssprache gebräuchliche Bezeichnung geht auf das gleichbedeutende spätlateinische Verb annullare zurück und wird deshalb mit zwei n… …   Die deutsche Rechtschreibung

  • annullieren — an|nul|lie|ren 〈V.〉 für ungültig, für nichtig erklären, außer Kraft setzen [Etym.: <frz. annuler »für ungültig erklären« <lat. ad »zu« + nullus »keiner«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • annullieren — an|nul|lie|ren <aus gleichbed. lat. annullare> etwas [amtlich] für ungültig, für nichtig erklären …   Das große Fremdwörterbuch

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